Hinweise zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade
Chemische Maßnahmen zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade jetzt auch für Lahn-Dill-Kreis und Landkreis Gießen (Übergangsregion!) in Kartoffeln freigegeben!
Über diese Warndienstmeldung wird die Erlaubnis erteilt, Insektizide in der hessischen Übergangsregion für Kartoffeln (ausgenommen Lahn-Dill-Kreis und Landkreis Gießen) (s.o.) einsetzen zu dürfen, die eine Notfallzulassung zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade in Kartoffeln erhalten haben. Beachten Sie die Witterungsbedingungen und die Auflagen, sofern Anwendungen durchführt werden sollen.
Die Schilf-Glasflügelzikade (Pentastiridius leporinus) schädigt durch die von ihr übertragenen bakteriellen Erreger Candidatus Arsenophonus phytopathogenicus (Gamma-Proteobakterium) und Candidatus Phytoplasma solani (Stolbur-Phytoplasma) Kartoffeln in erheblichem Maße bis hin zur Unwirtschaftlichkeit des Anbaues.
Pflanzenbauliche Maßnahmen zur Regulierung der Schilf-Glasflügelzikade in Kartoffeln
Der Schädling muss durch ein integratives Zusammenspiel unterschiedlicher Bekämpfungsmethoden auf geringem Niveau gehalten werden, da eine Tilgung nicht möglich ist.
An erster Stelle stehen pflanzenbauliche Maßnahmen:
- die Vermeidung des Anbaus von Wintergetreide nach Kartoffeln, um die Mortalität der Nymphen im Boden durch Entzug der Nahrungsgrundlage zu erhöhen.
- gute Nährstoffversorgung und Gesunderhaltung der Bestände
- wenn möglich Frühkartoffeln anbauen,
- eine konsequente Bodenbearbeitung nach der Ernte der Kartoffeln.
Chemische Maßnahmen zur Regulierung der Schilf-Glasflügelzikade
Zur chemischen Bekämpfung der Zikaden wurden bundesweit für eine begrenzte Fläche Notfallzulassungen für Insektizide erteilt. Bereits im vergangenen Jahr gab es Notfallzulassungen. Versuchsergebnisse zeigen, dass die Bekämpfung der adulten Zikaden mit Insektiziden ein Baustein im Gesamtkonzept der Bekämpfung sind.
Eine Priorisierung der Bekämpfungsmaßnahmen in Abhängigkeit der regionalen Betroffenheit ist notwendig.
Vor diesem Hintergrund wurden die Anbaugebiete, in Abstimmung zwischen den Pflanzenschutzdiensten der Länder in Befallsregionen eingeteilt:
Hot-Spot-Regionen, Übergangsregionen und Grenzregionen mit Auflagentabelle
Die Terminierung des Einsatzes dieser Insektizide richtet sich nach Temperatursumme, Monitoringdaten (Fangzahlen auf Klebefallen, die landesweit aufgehängt wurden) sowie Bestandskontrollen der amtlichen Schaderregerüberwachung. Die Strategien in der Hotspot- und in der Übergangsregion sind identisch.
Aktuelle Situation
Die Temperaturen haben sich abgekühlt, sodass nun etwas bessere Bedingungen für die Insektizidbehandlung vorherrschen.
Sofern die Entscheidung für eine Behandlung getroffen wird und die Termperaturen dennoch über 25°C ansteigen, sollte abends bei kühleren Temperaturen oder früh morgens behandelt werden.
Sofern die Entscheidung für eine Behandlung getroffen wird, sollte abends bei kühleren Temperaturen behandelt werden.
Hinweise zur Anwendung und zur Bienengefährdung:
Alle Mischungen haben die B1-Einstufung und gelten als bienengefährlich. Sie dürfen nicht auf blühende Pflanzen (dazu zählen auch Unkräuter) ausgebracht werden.
Ein Hinweis an Imker der Region vor geplanten Behandlungen hilft, Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.
Behandeln sie generell abends nach Beendigung des Bienenfluges bis 23 Uhr. Dadurch wird das Abrocknen bis zum Start des Bienenfluges am nächsten Tag gewährleistet. Bei blühenden Pflanzen auf der Fläche ist jedoch auch eine Behandlung abends nicht erlaubt!
Im Folgenden Strategien in Abhängigkeit der Kartoffelentwicklung:
Strategie Hotspot- und Übergangsregion, Aufwandmenge l/ha oder kg/ha für weit entwickelte Bestände zum Warndienstaufruf.
Annahme: EC 40 (= Schwellen der ersten Stolonenenden) ist früher erreicht als EC 31 (= Beginn Bestandesschluss)
1. Behandlung: 0,25 Danjiri / Mospilan SG + 0,075 Karate Zeon oder + 0,3 Sumicidin Alpha EC
2. Behandlung (10-12 Tage später): 0,5 Sivanto Prime + 0,075 Karate Zeon oder + 0,3 Sumicidin Alpha EC
3. Behandlung (10-12 Tage später): 0,25 Danjiri / Mospilan SG
Strategie Hotspot- und Übergangsregion, Aufwandmenge l/ha oder kg/ha für weit entwickelte Bestände zum Warndienstaufruf.
Annahme: EC 40 (= Schwellen der ersten Stolonenenden) ist früher erreicht als EC 31 (= Beginn Bestandesschluss)
Drainierte Flächen:
1. Behandlung: 0,25 Danjiri / Mospilan SG + 0,05 Cyperkill Max
2. Behandlung (10-12 Tage später): 0,5 Sivanto Prime + 0,075 Karate Zeon
3. Behandlung (10-12 Tage später): 0,25 Danjiri / Mospilan SG
Strategie Hotspot- und Übergangsregion, Aufwandmenge l/ha oder kg/ha
Annahme: Für Bestände, die zum Zeitpunkt des Warndienstaufrufs noch im Stadium „Blattentwicklung“ / „Seitensprossbildung“ sind:
1. Behandlung: 0,3 Sumicidin Alpha EC
2. Behandlung (7 Tage später): 0,075 Karate Zeon oder 0,05 Cyperkill Max
3. Behandlung (7 Tage später): 0,25 Danjiri / Mospilan SG + 0,3 Sumicidin Alpha EC
Bei anhaltender Zikadenaktivität
4.Behandlung (10-12 Tage später): 0,5 Sivanto Prime
Strategie Hotspot- und Übergangsregion, Aufwandmenge l/ha oder kg/ha
Annahme: Für Bestände, die zum Zeitpunkt des Warndienstaufrufs noch im Stadium „Blattentwicklung“ / „Seitensprossbildung“ sind:
Drainierte Flächen:
1. Behandlung: 0,05 Cyperkill max
2. Behandlung (7 Tage später): 0,075 Karate Zeon
3. Behandlung (7 Tage später): 0,25 Danjiri / Mospilan SG + 0,05 Cyperkill Max
Bei anhaltender Zikadenaktivität
4.Behandlung (10-12 Tage später): 0,5 Sivanto Prime
Die Inhalte der Notfallzulassungen incl. von Mitteln für den ökologischen Anbau finden Sie auf der Seite des BVL.
Strategie Hotspot- und Übergangsregion, Aufwandmenge l/ha oder kg/ha
Annahme: Für Bestände, die zum Zeitpunkt des Warndienstaufrufs noch im Stadium „Blattentwicklung“ / „Seitensproßbildung“ sind, aber zur 2. Behandlung das Stadium BBCH 40 (Schwellen der ersten Stolonenenden) bzw. BBCH 31 (Beginn Bestandesschluss) erreicht haben:
1. Behandlung: 0,3 Sumicidin Alpha EC
2. Behandlung (7 Tage später): 0,075 Karate Zeon oder 0,05 Cyperkill max + 0,25 Danjiri / Mospilan SG
3. Behandlung (7 Tage später): 0,25 Danjiri / Mospilan SG + 0,3 Sumicidin Alpha EC
Bei anhaltender Zikadenaktivität
4. Behandlung (10-12 Tage später): 0,5 Sivanto Prime
Strategie Hotspot- und Übergangsregion, Aufwandmenge l/ha oder kg/ha
Annahme: Für Bestände, die zum Zeitpunkt des Warndienstaufrufs noch im Stadium „Blattentwicklung“ / „Seitensproßbildung“ sind, aber zur 2. Behandlung das Stadium BBCH 40 (Schwellen der ersten Stolonenenden) bzw. BBCH 31 (Beginn Bestandesschluss) erreicht haben:
Drainierte Flächen:
1. Behandlung: 0,05 Cyperkill Max
2. Behandlung (7 Tage später): 0,075 Karate Zeon + 0,25 Danjiri / Mospilan
3. Behandlung (7 Tage später): 0,25 Danjiri / Mospilan SG + 0,05 Cyperkill Max
Bei anhaltender Zikadenaktivität
4. Behandlung (10-12 Tage später): 0,5 Sivanto Prime
Die Inhalte der Notfallzulassungen incl. von Mitteln für den ökologischen Anbau finden Sie auf der Seite des BVL.
Hinweis zur den Strategien: Da Verträglichkeitsprobleme mit weiteren Mischungskomponenten nicht abgeschätzt werden können wird empfohlen, keine weiteren Mischpartner zuzugeben.
Grenzregion
In Grenzregionen werden bislang nur geringe Fangzahlen adulter Zikaden festgestellt und ein relevanter Nymphenbesatz konnte kaum oder gar nicht beobachtet werden. Ertrags- oder Qualitätsauswirkungen sind bisher nicht von Bedeutung.
In diesen Regionen ist der Vorrang pflanzenbaulichen Maßnahmen klar festgelegt. Der Insektizideinsatz wird in reinen Zuckerrüben- und Kartoffelkulturen nicht durch den Warndienst empfohlen. Vorrangiges Ziel ist es, durch Fruchtfolgeanpassungen, die Entwicklung und Ausbreitung der SGFZ zu unterbrechen und den Aufbau neuer Populationen nachhaltig zu verhindern.
Besonderheit Pflanzkartoffeln, die für das amtliche Anerkennungsverfahren gemeldet wurden: Hier gilt die Strategie der Hotspot-Region. Pflanzkartoffeln dürfen nach Warndienstaufruf in allen Regionen (auch Grenzregionen) behandelt werden.