Grünland

Einschränkung für Glyphosat auf Grünland. Achtung: Grundsätzlich Umbruchverbot !
Einschränkung für Glyphosat auf Grünland, Achtung: Grundsätzlich Umbruchverbot !

Stand: 24.03.2022
 NEU: Mit Änderungen in der Pflanzenschutz- Anwendungsverordnung vom 07.09.2021 ist der Einsatz von Herbiziden in FFH-Gebieten und Naturschutzgebieten nicht mehr erlaubt.
In begründeten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.


Änderungen von Standortbedingungen und Bewirtschaftung/Nutzung bewirken schnell Verschiebungen bei der Zusammensetzung des gewünschten Artenspektrums. (Optimal sind 60-70 % Gräser, 10-20 % Kleearten und 10-20 % Kräuter). Zur Staunässe neigende Böden, nicht optimaler pH- Wert und Nährstoffmangel sind weitere Faktoren, die negative Folgen auf die Qualität des Aufwuchses haben.  Narbenschäden entstehen durch zu intensive Beweidung oder zu tiefe Einstellung von Mähwerken. Auch nach Herbizidbehandlungen können sich in entstandenen Lücken unerwünschte Gräser wie Jährige oder Gemeine Rispe und Quecke sowie Vogelmiere und Hirtentäschel entwickeln. Daher sind verbliebene wertvolle Gräser zu fördern oder/und eine Nach- oder Übersaat einzuplanen.

Folgende Unkräuter sollten nicht im Grünlandbestand geduldet werden und rechtfertigen eine Herbizidbehandlung :

Scharfer Hahnenfuß, Sumpfschachtelhalm, Herbstzeitlose, Weißer Germer (Giftpflanzen);
Brennesseln, Binsen und Stumpfblättriger Ampfer (kaum Futterwert);
bei massivem Auftreten Wiesenkerbel und Löwenzahn (geringe Anteile sind erwünscht).

Tabelle, Grünlandherbizide für Flächenanwendung

Herbizide klee-
schonend
Aufwand-
menge
in
l/kg/ha
Wirk-
stoff(e)
max.
An-
wen-
dung
Horst-o.
Einzel-
pflanzen
behand-
lung
Ampfer Bären-
klau
Bin-
sen
Bren-
nessel
Distel Giersch Hahnen-
fuß
Huf-
lattich
Jakobs-
kreuz-
kraut
Löwen-
zahn
Schach-
tel-
halm
Schaf-
garbe
Sumpf-
dotter-
blume
Wege-
rich
Vogel-
miere
Warte-
zeit
in
Tagen
Garlon

nein 2,0 Triclopyr
+ Fluroxypyr
1x ja,
4,0 %ig
spritzen
xxx xx x xxx
Mai-August
xx x x xx      x xxx x xx xx(x) 7
Harmony SX ja 0,045 Thifensulfuron 1x ja,
0,375 g/l
Streichen;
0,15 g/l
Spritzen
xxx
volle
Rosette
xx xx 14
Lodin nein 2,0 Fluroxypyr 1x 2,0
oder
2x 1,0
xx
volle Rosette
x x xx xx 7
Kinvara nein 3,0 Fluroxypyr
MCPA
Clopyralid
1x - x x xx xx x xx x x x xx xx 7
Ranger nein 2,0 Triclopyr
+ Fluroxypyr
1x Streich-
ver-
fahren
4 %ig
xxx
volle
Blatt-
rosette,
vor Blüte
xx x xxx
20-30
cm
xx x x xx x xxx
volle
Blatt-
rosette,
vor
Blüte
x xx xx(x) 7
Simplex
 Auflagen: s.Simplex Anwendung
nein 2,0 Fluroxypyr
+ Amino-
pyralid
1x ja,
1%ig;
Ampfer
im Streich-
verfahren
6 %ig
xxx
volle
Rosette
x x xxx
20-30
cm
xxx
20-30
cm
x xx
vor
Blüte
xxx xxx
bestes
Mittel
xxx
vor
Blüte
xxx xx xx(x) 7
U 46 M-Fluid,
Lotus MCPA,
MCPA 500
nein 2,0 MCPA 1x - - - xx - xx
20-30
cm
- xx x xx(x)
Blätter
entwickelt,
Blüten-knospen
bilden sich
xx
30 cm,
Wedel
entfaltet
xxx
Mai-Aug
x 14
Salvo Plus**;
U 46 D Fluid**;
Lotus 2,4 D**
nein 1,5  2,4 D 1x - - xx xx - - - - xx(x) - - - xxx (x) 14

 * =  im Ansaatjahr frühestens 3 Monate nach Aussaat.
** = Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März


 

 

Huflattich
Jacobskreuzkraut

Von den tierischen Schädlingen sind Feldmäuse auf jeder Grünlandfläche zu finden. Sie führen zu oberirdischen, meist begrenzten Fraßschäden. Hohe Populationsdichten halten meist nur für wenige Wochen an, dann folgt ein starker Rückgang der Dichte.
Wühl- oder Schermäuse befressen unterirdisch Pflanzenwurzeln und sind an oberirdisch flachen Erdhügeln erkennbar.
Maulwürfe stören durch den Erdaufwurf, der bei Schnittnutzung gerade zum 1. Schnitt zu Futterverschmutzungen führen kann.

Gegen Feldmäuse und Schermäuse stehen Rodentizide mit den Wirkstoffen Zinkphosphid und Aluminiumphosphid für den Einsatz mit Legeflinte zur Verfügung. Offenes, oberflächiges Ausbringen ist verboten. Bekämpfungen sind jedoch in den seltensten Fällen im Grünland sinnvoll und notwendig.
Der Maulwurf unterliegt dem Artenschutz und darf nicht bekämpft werden.

 

Infos des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen zu Grünlandpflege