Abstandsauflagen Ackerbau

Stand: 12.03.2025

NEU: Gewässer-Viewer für relevante Gewässer bezüglich Pflanzenschutzmitteleinsatz

bußgeldbewehrte Abstandsauflagen im Ackerbau zu Gewässern und Saumstrukturen,  Stand 12.03.2025 

Texte der bußgeldbewehrten Abstandsauflagen im Ackerbau zu Gewässern und Saumstrukturen,  Stand 12.03.2025

Der aktuell mindestens einzuhaltende Abstand bei Pflanzenschutzmitteln zu relevanten Oberflächengewässern beträgt lt. Hessischem Wassergesetz§ 23 (HWG) 4 Meter.

Mindestabstände zum Schutz von Umstehenden und öffentlichen Flächen, Wohnbebauung, Privatgärten: 2 Meter, bzw. 5 Meter.

Mindestabstände bei der Anwendung von PSM in Flächenkulturen zum Schutz von angrenzenden Flächen (s.u.) incl. Hofflächen sowie Umstehenden (Personen) und Anwohnern
Abstandsauflagen von Pflanzenschutzmitteln zu Oberflächengewässern, Mindestabstände