Stand: 27.06.2022
NEU: Gewässer-Viewer für relevante Gewässer bezüglich Pflanzenschutzmitteleinsatz
Der aktuell mindestens einzuhaltende Abstand bei Pflanzenschutzmitteln zu relevanten Oberflächengewässern beträgt lt. Hessischem Wassergesetz§ 23 (HWG) 4 Meter.