NEU: Gewässer-Viewer für relevante Gewässer bezüglich Pflanzenschutzmitteleinsatz
NEU: Pauschal 4 Meter Abstand zu Gewässern
NEU: Ackerbau - Mindestabstände zum Schutz von Umstehenden und öffentlichen Flächen, Wohnbebauung, Privatgärten: 2 Meter
Pflanzenschutz? Aber sicher!
Zusätzlich:
Nach dem Bundeswasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 05.06.2020 muss auf Flächen mit mehr als 5 % Gefälle zum Gewässer hin ein Gewässerrandstreifen von 5 Metern Breite eingerichtet werden, der ganzjährig begrünt sein muss und maximal alle 4 Jahre erneuert werden darf.