Wintergetreide

Warndienst Ackerbau vom 18. Juni 2024


Aktuelles zum Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen


Aktuelles zum Zulassungsstand Glyphosat (Stand: 27. Juni 2024)

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung am 14.
Juni 2024 zugestimmt.
Damit werden die bereits seit der 5. Änderungsverordnung vom 2. September 2021 geltenden bekannten
Einschränkungen bei der Anwendung von Glyphosat fortgeführt und das vollständige Anwendungsverbot
für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel unionsrechtskonform aufgehoben. Die
geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

Erläuterung
Der Wirkstoff Glyphosat wurde zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln mit der Durchführungsverordnung
(EU) 2023/2660 der Kommission vom 28. November 2023 für weitere 10 Jahre genehmigt.
Das in der fünften Änderungsverordnung vom 2. September 2021 enthaltene vollständige nationale
Anwendungsverbot ist daher gegenwärtig nicht mit dem EU-Recht vereinbar.
Die ursprünglich mit der fünften und sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung
eingeführten Einschränkungen der Glyphosatanwendung und die dazugehörigen
Sanktionen waren im Dezember 2023 per Eilverordnung bis zum 30. Juni 2024 verlängert
worden.
Mit der vorliegenden Verordnung werden die Einschränkungen der Glyphosatanwendung und die
dazugehörigen Sanktionen nun dauerhaft eingeführt und das vollständige Anwendungsverbot aufgehoben.

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