Neue Anforderungen an die Aufzeichnungen von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen ab 01.01.2026
(Stand: 6. November 2025)
Hintergrund
Zukünftig müssen Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in einem digitalen, maschinenlesbaren Format geführt werden. Die Mitgliedstaaten können die Vorgabe der Aufzeichnung in einem elektronischen, maschinenlesbaren Format jedoch bis 01.01. 2027 verschieben.
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass Deutschland von dieser Übergangsfrist Gebrauch machen wird.
Eine offizielle Bestätigung durch das Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) steht allerdings noch aus.
Welche Angaben zu Pflanzenschutzschutzmittelanwendungen müssen ab 2026 dennoch aufgezeichnet werden, auch wenn die digitale Form auf 2027 verschoben wird?
Die Durchführungsverordnung sieht vor, dass die bisherigen Aufzeichnungspflichten um zusätzliche Angaben (der Link führt zu einer Tabelle) erweitert werden. Diese Ergänzungen gelten bereits ab dem 01.01.2026, unabhängig von der Verschiebung der digitalen Aufzeichnungspflicht.
Tabellarische Übersicht der Aufzeichnungspflichten
Über kurz oder lang werden Pflanzenschutzmittelanwendungen in einem digitalen maschinenlesbaren Format geführt werden müssen- spätestens ab 2027.
Wie kann diese Verpflichtung eingehalten werden?
Professionelle Ackerschlagkarteien
Anbieter von digitalen Ackerschlagkarteien berücksichtigen die neuen Anforderungen – Nutzer solcher Systeme sind auf der sicheren Seite.
Geplante Web-Anwendungen
„DiPAgE“ (Digitale Plattform Agrarische Erfassung) – in Entwicklung durch das Julius Kühn-Institut (JKI)
„PSM-DOK“ (Ländergestützte Anwendung zur Erfassung von PSM-Anwendungen- wird in Kürze verfügbar sein)
Übergangslösung (z. B. Hessen)
Sofern die Verpflichtung zur Aufzeichnung von PSM-Anwendungen in digitaler Form in Kraft treten sollte, können Aufzeichnungen vorerst auch in Excel-Tabellen geführt werden,
wenn diese so konfiguriert sind, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
________________________________________
Hinweis
Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft.
Sobald das BMLEH eine offizielle Entscheidung zur Verschiebung der digitalen Aufzeichnungspflicht auf 2027 veröffentlicht, werden die Informationen aktualisiert.
___________________________________
Rechtliche Grundlagen
• § 11 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
• Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 (ab 01.01.2026)