Leitlinie zu einfachen Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz

Nicht für alle Tätigkeiten in Verbindung mit Profi-Pflanzenschutzmitteln ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Die Bundesländer haben eine Leitlinie zu den "einfachen Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz" nach § 9 Abs. 5 Nr. 2 Pflanzenschutzgesetz erarbeitet, für die kein Pflanzenschutz-Sachkundenachweis erforderlich ist (Stand November 2016).