Die Blätter betroffener Laubgehölze erscheinen gelblich aufgehellt oder fahl-grau bis grau-silbrig. Bei starkem Befall kann man auch die typischen Gespinste in den Triebspitzen und an den Blättern erkennen. Bevorzugt blattunterseits kann man die winzigen kugelig geformten Tiere mit einer Lupe gut erkennen. Meist sind sie blass gelblich oder grünlich gefärbt. Eine Verwechselung mit einem Zikadenbefall ist möglich.
An Nadelgehölzen zeigen sich ganz ähnliche Symptome an den Nadeln. Bei stärkerem Befall kann es zu Nadelfall kommen.
An Ziergehölzen tritt häufig die Gemeine Spinnmilbe, auch Bohnenspinnmilbe genannt auf, die auch an vielen krautigen Kulturen vorkommt. Die Tiere bevorzugen trocken-warme Witterung. Daher sind Spinnmilbenschäden vorwiegend in klimabegünstigten Regionen oder an sonnigen, regengeschützen Standorten zu beobachten. An Nadelgehölzen - besonders auffällig sind die Schäden an Zuckerhutfichte - kommt die Nadelholzspinnmilbe vor. Zitrusarten und andere mediterrane Kübelplanzen leiden oftmals stark unter Spinnmilbenbefall.
Die Schädlinge legen ihre Eier an den Blättern ab und können unter günstigen Bedingungen viele Generationen pro Jahr bilden.
Spinnmilben führen in der Regel in längeren trockenen und warmen Witterungsperioden zu Schäden an den Pflanzen, da sie sich unter diesen Bedingungen gut vermehren können und massenhaft auftreten. Im Garten führen Spinnmilben nur vereinzelt zu nennenswerten Schäden an Ziergehölzen und müssen daher im Freiland selten bekämpft werden. Im Gewächshaus, auf Balkonen und Terrassen sowie im Wintergarten kommt es eher zu Schäden, daher sind im folgenden auch Mittel aufgeführt, die nicht im Freiland angewandt werden dürfen.
Auswahl geeigneter Akarizide gegen Spinnmilben an Ziergehölzen im Garten.
Stand: Mai 2020
Wirkstoff(e) |
Mittel |
Zulassungsnummer |
Aufbrauchfrist |
Einsatzorte, immer auf die Anwendungsbestimmungen auf der Verpackung achten! |
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Acequinocyl | Spinnmilben Frei Kanemite SC |
31.12.24 |
30.06.26 |
Gewächshausund auf Balkon und bei Zimmerpflanzen nicht im Freiland! B4 |
Acetamiprid | Schädlingsfrei Careo bzw. Schädlingsfrei Careo Spray |
28.02.21 bzw. 005983-00 31.03.21 |
31.10.22 bzw. 30.11.22 |
Gewächshausund auf Balkon und bei Zimmerpflanzen nicht im Freiland! B4 |
Fenpyroximat | Kiron |
30.04.22 |
31.10.23 |
im Freiland und Gewächshaus B4 |
Fettsäure-Kaliumsalze (Kali-Seife) | Neudosan AF Neu Blattlausfrei |
31.08.21 |
28.02.23 |
im Freiland, Gewächshaus, auf Balkon und Terrasse und bei Zimmerpflanzen B4 |
Paraffinöl | Promanal AF Neu Schild- und Wolllausfrei |
31.12.20 |
30.06.22 |
Gewächshausund auf Balkon und bei Zimmerpflanzen nicht im Freiland! Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. B4 |
Pyrethrine + Abamectin | COMPO Fazilo Garten Spray |
30.04.22 |
21.10.23 |
im Freiland, Gewächshaus bei Zimmerpflanzen und auf dem Balkon B1 - Achtung! nicht bei blühenden Pflanzen anwenden |
Pyrethrine + Rapsöl | Spruzit AF Schädlingsfrei |
31.08.20 |
28.02.22 |
Gewächshausund auf Balkon und bei Zimmerpflanzen nicht im Freiland! B4 Hinweis: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. |
Rapsöl | Micula |
31.12.27 |
30.06.29 |
im Freiland, Gewächshaus bei Zimmerpflanzen, im Wintergarten und auf Terrasse, Balkon Hinweis: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. B4 |
Rapsöl | SCHÄDLINGSFREI NATUREN AF |
31.08.20 |
28.02.22 |
im Freiland, Gewächshaus und bei Zimmerpflanzen und Balkonen B4 Hinweis: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. |
Brennesselextrakt | gemäß BVL-Grundstofflistung |
Zubereitung siehe: |
bei Blattläusen und Spinnmilben |
*Die genannten Präparate sind eine gezielte Auswahl der Redaktion aus der Vielzahl der zugelassenen Pflanzenschutzmittel.
Einstufung der Bienengefährlichkeit:
Einstufung | Erklärung |
---|---|
B1 | Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft. Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. |
B2 | Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft. Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. |
B3 | Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet. |
B4 | Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft. |
Eine vollständige Auflistung der aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden sie im Verzeichnis des zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - BVL.
Bei der Suche müssen sie beim Feld HUK/Alle - Haus- und Kleingarten auswählen.