An jungen Trieben und Ästen, seltener an Blättern, sitzen wenige Millimeter große, pustelartige Gebilde von runder, ovaler oder auch länglicher Gestalt und brauner oder grauer Farbe.
Bei starkem Befall kümmern die Pflanzen. Einige Schildlausarten bilden klebrigen Honigtau, der sich auf den Blättern findet und auf dem sich nach kurzer Zeit grau-schwarzer Rußtau ansiedelt.
Seit einigen Jahren sind zunehmend wollige Schildläuse an Ziergehölzen zu beobachten. Typisch für diese Schildläuse ist die starke Bildung von Wachswolle, die den Tieren das Aussehen von weißen Flocken gibt.
Schildläuse sind in der Regel auf den ersten Blick nicht als Insekten zu erkennen. Unter dem flachen oder höckerartigen Schild sitzen flache, linsenförmige Tiere bei denen kein Kopf zu erkennen ist und auch die Beine zurückgebildet sind. Nur die Junglarven der Schildläuse haben Beine und können sich so verbreiten.
Mit ihrem langen Saugrüssel können die Schildläuse auch durch dickere Rindenschichten von Ästen und Stämmen hindurch stechen, um so an die Leitbündel der Pflanze zu gelangen, aus denen sie Saft saugen.
An Stamm und Ästen verschiedener Bäumen findet man immer häufiger die Wollige Napfschildlaus. Die Hortensienschildlaus besiedelt in erster Linie die Blätter von Gehölzen. Auffälliges Kennzeichen dieser Art sind die bohnengroßen weißen Eisäcke auf den Blättern. Ist die Rinde des Trompetenbaumes von einer weißen Schicht überzogen, liegt vermutlich ein Befall mit der Maulbeerschildlaus vor.
Die Bekämpfung von Schildläusen ist schwierig, da sie durch ihren Schild gut geschützt sind. Mit systemischen Mittel (S) ist die Behandlung einfacher, da sich der Wirkstoff in Saftstrom verteilt und so von der Schildlaus aufgenommen wird. Mit Kontaktmitteln (K) werden eher die beweglichen Jungstadien bekämpft, wenn sie direkt getroffen werden. Bei den festsitzenden Schildläusen können beiguter Benetzung die Atemlöcher verklebt werden.
Auswahl geeigneter Insektizide gegen Schildläuse an Ziergehölzen im Garten.
Stand: Mai 2020
Wirkstoff(e) Wirkung S/K |
Mittel |
Zulassungsnummer |
Aufbrauchfrist |
Einsatzorte, immer auf die Anwendungsbestimmungen auf der Verpackung achten! |
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Acetamiprid S |
Schädlingsfrei Careo |
28.02.21 |
31.08.22 |
im Freiland, Gewächshaus bei Zimmerpflanzen und auf dem Balkon B4 |
Azadirachtin teilsystemisch |
NeemAzal/T-S | 024436-00 31.12.23 |
30.06.25 |
zugelassen in Ziergehölzen bis 50 cm Höhe, ausgenommen Birne und Koniferen im Freiland, Gewächshaus bei Zimmerpflanzen und auf dem Balkon B4 |
Paraffinöl K |
Para Sommer |
31.12.21 |
30.06.23 |
im Freiland, Gewächshaus bei Zimmerpflanzen und auf dem Balkon B4 |
Pyrethrine + Abamectin K |
COMPO Fazilo Garten-Spray | 006171-00 30.04.22 |
31.10.23 |
im Freiland, Gewächshaus bei Zimmerpflanzen und auf dem Balkon B1 - Achtung! nicht bei blühenden Pflanzen anwenden |
Pyrethrine + Rapsöl K |
Schädlingsfrei Forte | 008616-00 31.08.21 |
28.02.23 |
zugelassen in allen Zierghölzen; bis 125 cm Höhe im Freiland B1 - Achtung! nicht bei blühenden Pflanzen anwenden |
Pyrethrine + Rapsöl K |
Spruzit AF Schädlingsfrei |
31.08.20 |
28.02.22 |
im Freiland, Gewächshaus bei Zimmerpflanzen und auf dem Balkon B4 |
Rapsöl K |
SCHÄDLINGSFREI NATUREN AF | 024213-00 31.08.20 |
28.02.22 |
im Freiland, Gewächshaus bei Zimmerpflanzen und auf dem Balkon B4 Hinweis: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. |
Rapsöl K |
Micula |
043743-00 |
30.06.29 |
im Freiland, Gewächshaus bei Zimmerpflanzen, im Wintergarten und auf Terrasse, Balkon Hinweis: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. B4 |
*Die genannten Präparate sind eine gezielte Auswahl der Redaktion aus der Vielzahl der zugelassenen Pflanzenschutzmittel.
Einstufung der Bienengefährlichkeit:
Einstufung | Erklärung |
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B1 | Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft. Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. |
B2 | Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft. Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. |
B3 | Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet. |
B4 | Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft. |
Eine vollständige Auflistung der aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden sie im Verzeichnis des zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - BVL.
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