Miniermotte

Schadbild

In den Blättern verschiedener Laubgehölze entstehen direkt unter der Blatthaut Fraßgänge von geschlängelter oder auch unregelmäßiger Form. Diese Blattminen erscheinen blass-grau oder braun. Öffnet man sie, so findet man in einigen Fällen die kleinen Larven und vor allem die Kotkrümel dieser Tiere.

Der bekannteste Vertreter dieser Schädlingsgruppe ist die Kastanienminiermotte.

Neben den Miniermotten können auch Minierfliegen ähnliche Schäden verursachen.

 

Kastanienminiermotte - Schadbild

Kastanienminiermotter - Larve

Kastanienminiermotter - Falter

Schlangenminiermotte an Kirschlorbeer - Schadbild

Fliederminiermotte - Schadbild

Schädling

Die kleinen und meist unscheinbaren Miniermotten gehören zu den Schmetterlingen, deren Larven sich vom Blattgewebe, das sich zwischen der Ober- und Unterhaut befindet ernähren.

Die Verpuppung erfolgt je nach Art in einem Kokon an der Pflanze oder im Boden.

Bekämpfung

Allgemeine Bekämpfungshinweise

Normalerweise kann man auf eine Bekämpfung der Miniermotten verzichten , da die Schäden, die sie an Ziersträuchern verurschachen meist gering sind.

Zur Eindämmung der Miniermotten muss ganzjährig das Laub der befallenen Bäume gesammelt werden. Um die darin befindlich Puppen und Larven der Miniermotte abzutöten, muss das Laub vernichtet werden. Auf diese Weise kann der Befall erheblich reduziert werden. Nützlinge wie Schlupfwespen und Vögel tragen zur einer Befallsminderung bei.

Auswahl geeigneter Insektizide gegen blattminierenden Insekten an Ziergehölzen im Garten. Derzeit sind ausschließlich Präparate mit dem Wirkstoff "Azadirachtin" zugelassen.

Stand: Mai 2020

Wirkstoff(e)

Mittel

Zulassungsnummer
Zulassungsende

Aufbrauchfrist

Einsatzorte, immer auf die Anwendungsbestimmungen auf der Verpackung achten!

Azadirachtin

Neem Azal T/S

u.a. auch folgende Präparate:

Bayer Garten Schädlingsfrei Lizetan AZ,

Celaflor Schädlingsfrei Neem,

Compo Bio Insekten-frei Neem,

Naturen Bio Schädlingsfrei Neem,

Spruzit Neem GemüseSchädlingsfrei

 

024436-00
31.12.23

024436-67,

024436-74,

024436-65,

024436-64,

024436-82

 

30.06.25

zugelassen in Ziergehölzen bis 50 cm Höhe, ausgenommen Birne und Koniferen

im Freiland, Gewächshaus bei Zimmerpflanzen und auf dem Balkon

B4

 *Die genannten Präparate sind eine gezielte Auswahl der Redaktion aus der Vielzahl der zugelassenen Pflanzenschutzmittel.

Einstufung der Bienengefährlichkeit:

Einstufung Erklärung
B1 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft. Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
B2 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft. Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
B3 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet.
B4 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft.

 

Eine vollständige Auflistung der aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden sie im Verzeichnis des zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - BVL.

Bei der Suche müssen sie beim Feld HUK/Alle - Haus- und Kleingarten auswählen.