Informationen für Händler, Hersteller und Behandler von Verpackungsholz

Für das Verbringen von Verpackungsholz (VPH), z.B. in Form von Paletten oder Holzkisten, gibt es internationale Regelungen mit denen sichergestellt werden soll, dass beim weltweiten Handel keine Holzschadorganismen verschleppt werden.

Einen Überblick, sowie Detailinformationen rund um dieses Thema bietet die Pflanzengesundheits-Website des Julius-Kühn-Instituts. Hier sind auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen einsehbar. Der wichtigste internationale Standard im Handel mit VPH ist der IPPC Standard nach ISPM Nr. 15.

Hessische Betriebe die mit VPH handeln, VPH herstellen und/oder reparieren, oder Holz in speziellen Hitzekammern behandeln, müssen beim Pflanzenschutzdienst Hessen registriert sein. Nur registrierte und ermächtigte Betriebe erhalten die Berechtigung, entsprechend des IPPC Standards, die ihnen zugeteilte Registrierungsnummer an VPH aufzubringen.

Das Antragsformular zur Registrierung finden Sie hier.

Für Fragen die Regelungen und das Registrierungsverfahren betreffend, kontaktieren Sie die unten gelisteten Außendienstmitarbeitenden.

 

Ihre Ansprechpartner vor Ort:

Außendienstmitarbeiterin Bereich Nordhessen

Sonja Bock
Tel.: 0641 303 5256
Fax: 0641 303 5258
Mobil: 0170 76 90 226
E-Mail: sonja.bock(at)rpgi.hessen.de

Außendienstmitarbeiter Bereich Mittelhessen

Michael Fey

Tel.: 0641 303 5221

Fax: 0641 303 5104
Mobil: 0151 62662274
E-Mail: michael.fey(at)rpgi.hessen.de

Außendienstmitarbeiter Bereich Südhessen

Volker Fischer
Tel.: 0641 303 5217 
Fax: 0641 303 5104
Mobil: 0160 90 82 77 26
E-Mail: volker.fischer@rpgi.hessen.de