Pflanzengesundheit

Das Sachgebiet Pflanzengesundheit des Pflanzenschutzdienst Hessen verfolgt das Ziel, die Ein- und Verschleppung gefährlicher Schadorganismen an Pflanzen und Holz zu verhindern. Primäres und globales Ziel ist es, die Land-, Garten- und Forstwirtschaft, als unsere Umwelt, vor nicht natürlich vorkommenden Pathogenen und Schädlingen zu schützen. Die Pflanzenbeschau umfasst die Kontrolle aller Im- und Exporte von Pflanzen und Pflanzenteilen, sowie von Saat- und Pflanzgut. Die Holzbeschau umfasst die Kontrolle der Im- und Exporte von Rund- und Schnittholz, sowie von Verpackungsholz. Weiterführende Informationen zu Pflanzenpass und Pflanzen- oder Holzbeschau in Hessen finden Sie unter dem jeweiligen Link auf der rechten Seite "Weiterführende Informationen" und ganz allgemein unter Pflanzengesundheit JKI.

WICHTIGE Änderungen seit dem 14. Dezember 2019: Seit Mitte Dezember 2019 ist mit der Umsetzung der EU Verordnungen 2017/625/EU (Kontrollverordnung) und 2016/2031/EU (Pflanzengesundheitsverordnung) ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft getreten. Ziel des neuen Systems ist ein besserer Schutz der EU und eine Vereinheitlichung der Kontrollverfahren. Insgesamt wird hierbei auf mehr Eigenverantwortung der Betriebe gesetzt. Unternehmen müssen sich auf eigene Initiative beim zuständigen Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes registrieren. Der Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft. Die Registrierungspflicht gilt für Unternehmen mit folgenden Tätigkeiten:

  • zum Aufbringen von Markierungen nach ISPM 15
  • zur Ausstellung von Pflanzenpässen als sogenannter 'ermächtigter Unternehmer'
  • zum Export von Waren mit Pflanzengesundheitszeugnis
  • zum Import kontrollpflichtiger Waren
  • zur Anmeldung von Kontrollorten für die Bestimmungsortkontrolle

Den Antrag für die Registrierung finden Sie am Ende dieser Seite mit allen Anlagen.

 

Gerne beantworten wir Fragen

  • zur Austellung von Pflanzengesundheitszeugnissen
  • zum Im- und Export von Pflanzen und Holz aus nicht-EU Ländern oder zur Verbringung in der EU
  • zum Monitoring meldepflichtiger Schadorganismen
  • zum Mitbringen/Einfuhr zeugnispflichtiger Ware
  • zu der neuen EU Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031

Kontakt: psd-pflanzengesundheit(at)rpgi.hessen.de


Links und Neuigkeiten

 


Download Anträge

Registrierungsantrag nach Pflanzengesundheitsverordnung  EU 2016/2031: Seit dem 14.12.2019 gilt die Registrierungspflicht nach Artikel 65 der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031.

Hilfreiche Informationen zum Registrierungsantrag

Registrierungsanträge:

Registrierungsantrag nach Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 und Anbaumaterialverordnung (AGOZV)

Antrag auf Benennung einer Kontrollstelle

Anlagen zum Registrierungsantrag:

Anlage 1 Weitere Betriebsstätten
Anlage 2 Lageplan

Anlage 3 Import aus nicht-EU Staaten

Anlage 4 Pflanzenpass

Anlage 5 Export in nicht-EU Staaten

Anlage 6 Anbaumaterial

Informationen

 

 

Weiterführende Informationen und Formulare

Download Registrierungsantrag als PDF

Der neue EU-Pflanzenpass

Pflanzenbeschau

Holzbeschau