Warndienstmeldung
Warndienst Ackerbau vom 16. Mai 2012
Bekämpfung Kartoffelkäfer mehrPflanzenschutztipp
Pflanzenbeschau
Die amtliche Pflanzenbeschau verfolgt das Ziel, die Einschleppung und Ausbreitung gefährlicher Schadorganismen zu verhindern.
Importsendungen, die solche Schadorganismen enthalten können, müssen durch den Pflanzenschutzdienst abgefertigt werden. Seit Einführung des EU – Binnenmarktes sind dies vorrangig die Sendungen bestimmter Warenarten aus Drittländern, die über die EU – Außengrenze am Flughafen in Frankfurt am Main zu uns kommen.
Speziell ausgebildete Pflanzenbeschauer kontrollieren auf das Vorhandensein von Schadorganismen, bevor die Warensendungen zur Einfuhr zugelassen und für die weitere Verwendung freigegeben werden.
Bei der Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen wird nach Untersuchung und Freisein von bestimmten Quarantäneschadorganismen entsprechend den Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes das für den Export notwendige Pflanzengesundheitszeugnis ausgestellt.
Die Antragstellung für die Einfuhr bzw. Ausfuhr von Pflanzensendungen erfolgt über die Internetseite http://www.pgz-online.de
Für die Registrierung eines Betriebes nach IPPC, Standard ISPM Nr. 15 ist das Antragsformular zu verwenden.

