An Blättern und jungen Trieben saugen vor allem im Frühjahr kleine blattlausähnliche Insekten, die häufig auch von Wachswolle umgeben sind. Die Tiere scheiden klebrigen Honigtau aus.
Blattsauger sind eng mit Blattläusen, Zikaden und Schildläusen verwandt. Die Larven sind von flacher Gestalt und häufig von Wachswolle umgeben oder mit Wachs bepudert. Die erwachsenen Tiere zeigen ein gewisses Sprungvermögen, ähnlich wie Zikaden, was zu der etwas irreführenden Bezeichnung 'Blattfloh' geführt hat.
Als Blattflöhe werden auch bestimmte Blattkäferarten bezeichnet, die mit echten Flöhen aber genau so wenig verwandt sind, wie die Blattsauger.
Im Öffentlichen Grün treten Blattsauger in erster Linie an Buchsbaum und Lorbeer-Kübelpflanzen auf. In der Landschaft findet man diese Insektengruppe z.B. auch an Weißdorn und Erle.
Nach § 17 genehmigte Pflanzenschutzmittel für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:
Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:
Stand: Mai 2022
Wirkstoff(e) |
Mittel |
Zulassungsnummer |
Aufbrauchfrist |
Anmerkungen |
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Acetamiprid | Schädlingsfrei Careo Konzentrat | 005686-00 28.08.22 |
28.02.24 |
in Zierpflanzen: Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Friedhöfe, Spielplätze, Flächen bei Gesundheitseinrichtungen, Spiel- und Liegewiesen und Straßenbegleitgrün Auflagen: SF251, SF252, SF255, VA267 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) |
Azadirachtin | NeemAzal-T/S, Lizetan AZ Schädlingsfrei, Celaflor Schädlingsfrei Neem, Compo Bio Insekten-frei Neem und weitere |
0024436-00 und weitere 31.12.23 |
30.06.25 |
in Zierpflanzen bis 50 cm Pflanzengröße (ausgenommen Birne und Zierkoniferen) Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Straßenbegleitgrün Auflagen: SF252 Gewächshaus, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum), öffentlich zugängliche Gewächshäuser Auflagen: XX004 |
Rapsöl | Micula, Naturen Bio-Schädlingsfrei, Celaflor Schädlingsfrei Zierpflanzen Konzentrat |
043743-00 und weitere 31.12.27 |
30.06.29 |
in Zierpflanzen Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentliche Parks und öffentliche Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Funktionsflächen auf Golfplätzen, Friedhöfe, Sportplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Spiel- und Liegewiesen, Straßenbegleitgrün Auflagen: SF251, SF252 |
Code | Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung |
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SF251 | Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. |
SF252 | Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. |
SF255 | Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren. |
VA267 | Die Anwendung auf den Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wird beschränkt auf die maximale Flächenleistung von 500 m²/d. |
XX004 | Das Gewächshaus ist für 24 h nach der Anwendung mit einem gut sichtbaren Warnschild zu kennzeichnen, das über die erfolgte Pflanzenschutzmittelanwendung informiert und eine Berührung der Pflanzen aufgrund der Pflanzenschutzmittelanwendung untersagt. |
Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.