Blattläuse

Schadbild

An Blättern und jungen Trieben sitzen oft dicht an dicht grün, braun oder schwarz gefärbte Blattläuse, die in einigen Fällen auch von weißer Wachswolle umgeben sind. Zum Teil können Blätter und Triebe durch die Saugtätigkeit der Blattläuse stark verkrüppeln.

Auf dem klebrigen Honigtau siedeln sich schnell Rußtaupilze an, die die Zierpflanzen verunstalten.

 

Rosa - Blattläuse

Viburnum - Blattläuse

Viburnum - Blattläuse

Acer - Blattläuse

Lonicera - Blattläuse

Fagus - Buchenwollläuse

Ulmus - Blasenläuse

Ulmus - Blasenlaus

Schädling

Es gibt viele verschiedene Blattlausarten, die an Ziergehölzen vorkommen können. Allen gemeinsam ist ihre enorme Vermehrungsfähigkeit, so dass sich ein Blattlausbefall innerhalb weniger Tage explosionsartig entwickeln kann.

Einige Blattlausarten scheiden bei ihrer Saugtätigkeit sogenannte Speichelgifte aus, die zu den genannten Verkrüpplungen der Blätter oder zu Triebstauchungen führen. Die zuckerhaltigen Ausscheidungen aller Blattlausarten verkleben die Blätter. Dieser Honigtau dient wiederum den Rußtau- oder Schwärzepilzen, die einen hässlichen schwarzen Belag auf der Pflanze bilden, als Nahrung.

Bekämpfung

Nach § 17 genehmigte Pflanzenschutzmittel für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:

 

 

Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:

Stand: Mai 2022

Wirkstoff(e)

Mittel

Zulassungsnummer
Zulassungsende

Aufbrauchfrist

Anmerkungen

Acetamiprid

Mospilan SG,

Danjiri, 

005655-00 bzw. -60
28.02.23
28.08.24

In Zierpflanzen:

Freiland, Flächen die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Sport- und Freizeitplätze, Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Friedhöfe und Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens

Auflagen: SF251, SF252, SF255 (Erläuterungen siehe untere Tabelle)

Gewächshaus, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum)

Acetamiprid

Schädlingsfrei Careo Konzentrat

005686-00

28.08.22

28.02.24

in Zierpflanzen:

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Friedhöfe, Straßenbegleitgrün, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens

Auflagen: SF251, SF252, SF255, VA267

Azadirachtin NeemAzal-T/S, Lizetan AZ Schädlingsfrei, Celaflor Schädlingsfrei Neem, Compo Bio Insekten-frei Neem und weitere

0024436-00 und weitere

31.12.23

30.06.25

in Zierpflanzen bis 50 cm Pflanzengröße (ausgenommen Birne und Zierkoniferen)

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Straßenbegleitgrün

Auflagen: SF252

Gewächshaus, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum), öffentlich zugängliche Gewächshäuser

Auflagen: XX004

Flonicamid

Teppeki,

HINODE

025691-00 bzw. -60
31.12.22
30.06.24

in Zierpflanzen:

Gewächshaus, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, Öffentlich zugängliche Gewächshäuser

Auflagen: SF252, SF256, SF257

Rapsöl Micula, Naturen Bio-Schädlingsfrei, Celaflor Schädlingsfrei Zierpflanzen Konzentrat

043743-00 und weitere

31.12.27

30.06.29

in Zierpflanzen

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentliche Parks und öffentliche Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Funktionsflächen auf Golfplätzen, Friedhöfe, Sportplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Spiel- und Liegewiesen, Straßenbegleitgrün

Auflagen: SF251, SF252
dazugehörige Auflagen und Anwendungsbestimmungen
Code Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung
SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF255 Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren.
SF256 Während der Anwendung ist sicherzustellen, dass sich außer dem Anwender keine weiteren Personen im Gewächshaus aufhalten.
SF257 Das behandelte Gewächshaus ist für 48 h mit geeigneten Maßnahmen für die Öffentlichkeit zu sperren.
VA267 Die Anwendung auf den Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wird beschränkt auf die maximale Flächenleistung von 500 m²/d.
XX004 Das Gewächshaus ist für 24 h nach der Anwendung mit einem gut sichtbaren Warnschild zu kennzeichnen, das über die erfolgte Pflanzenschutzmittelanwendung informiert und eine Berührung der Pflanzen aufgrund der Pflanzenschutzmittelanwendung untersagt.

Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.