Blätter und Triebe zeigen Fraßstellen. Je nach Schmetterlingsart findet man auch die grauen, grünen oder braun gefärbten Larven, so wie deren meist krümeligen Kot. Ähnliche Fraßschäden können Schnecken, Käfer und Blattwespenlarven verursachen.
An Zierpflanzen treten viele verschiedene Schmetterlingslarven als Schädlinge auf. Wenn es erforderlich ist, die schädigenden Raupen zu bestimmen, wendet man sich am besten an die Pflanzenschutzberatungsstellen. In Hessen ist die gartenbauliche Pflanzenschutzberatung beim Landesbetrieb Landwirtschaft (LLH) zuständig.
Nach § 17 genehmigte Pflanzenschutzmittel für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:
Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:
Stand: Mai 2022
Wirkstoff(e) |
Mittel |
Zulassungsnummer |
Aufbrauchfrist |
Anmerkungen |
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Bacillus thuringiensis subspecies aizawai | XenTari bzw. Lizetan Raupen- & Zünslerfrei |
024426-00 bzw. -64
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31.10.25 |
in Zierpflanzen: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentliche Parks und öffentliche Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Auflagen: SF251, SF252 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) Gewächshaus, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentlich zugängliche Gewächshäuser Auflagen: XX004 |
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Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki |
Dipel ES bzw. Lizetan Buchsbaumzünsler frei |
024080-00 bzw. -62 30.04.23 |
31.10.24 |
in Zierpflanzen gegen Freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen: Eulenarten (Noctuidae)): Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentliche Parks und Gärten, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Sport- und Freizeitplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Auflagen: SF252, SF254, SF265 |
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lambda-Cyhalothrin | Karate Zeon, Kusti | 024675-00 bzw. -60 31.12.22 |
30.06.24 |
in Zierpflanzen bis 50 cm Pflanzhöhe: Freiland: Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) Auflagen: SF252, SF254, SF255 in Zierpflanzen: Gewächshaus, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentlich zugängliche Gewächshäuser Auflagen: SF256, XX004 |
Code | Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung |
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SF251 | Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. |
SF252 | Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. |
SF254 | Während der Anwendung ist sicherzustellen, dass sich außer dem Anwender keine weiteren Personen in einem Abstand von mindestens 3 m von der behandelten Fläche oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. |
SF255 | Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren. |
SF256 | Während der Anwendung ist sicherzustellen, dass sich außer dem Anwender keine weiteren Personen im Gewächshaus aufhalten. |
SF265 | Die behandelten Flächen sind für 8 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren. |
XX004 | Das Gewächshaus ist für 24 h nach der Anwendung mit einem gut sichtbaren Warnschild zu kennzeichnen, das über die erfolgte Pflanzenschutzmittelanwendung informiert und eine Berührung der Pflanzen aufgrund der Pflanzenschutzmittelanwendung untersagt. |
Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von freifressenden Schmetterlingslarven an Ziergehölzen im Haus- und Kleingarten sind in der Infothek Garten zu finden.
Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.