Im Stamm und in dicken Ästen von Bäumen befinden sich kleinere kreisrunde Löcher von 1 bis maximal 5 mm. Betroffene Gehölze treiben im Frühjahr nur spärlich aus, kränkeln und sterben in der Regel bald ab.
Oftmals sind frisch gepflanzte Bäume in der Phase des Anwachsens betroffen. Aber auch ältere, geschwächte Gehölze werden immer wieder von holzzerstörenden Käfern besiedelt.
In den Fraßgängen sind zum Teil auch Larven und Käfer anzutreffen.
An Gehölzen, vor allem an Alleebäumen, treten eine Reihe von Käferarten auf, deren Larven Fraßgänge unter der Rinde und im Holz anlegen. Neben den sehr kleinen Borken- und Splintkäfern, können auch die etwas größeren Prachtkäfer Schäden verursachen.
An Ziergehölzen aus den Gattungen Crataegus und Sorbus kann gelegentlich der Birnbaumprachtkäfer schädigen.
Außerdem gibt es noch verschiedene Bockkäfer, deren Bohrlöcher jedoch größer sind. Eine genaue Bestimmung ist schwierig aber normalerweise auch nicht erforderlich, da betroffene Bäume nicht mehr zu retten sind. Bei Bedarf kann man sich für eine genaue Bestimmung des jeweiligen Schaderregers an die Pflanzenschutzberatungsstellen wenden. In Hessen ist die gartenbauliche Pflanzenschutzberatung beim Landesbetrieb Landwirtschaft (LLH) zuständig.
Auffällig große Bohrlöcher legen die Raupen von Blausieb und Weidenbohrer an, die beide zu den Schmetterlingen gehören.
Nach § 17 genehmigte Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Borkenkäfern an Ziergehölzen für den Einsatz auf "Flächen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind"
Stand: Juli 2017
Wirkstoff(e) |
Mittel |
Zulassungsnummer |
Aufbrauchfrist |
Anmerkungen |
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alpha-Cypermethrin | Fastac Forst (im Streichverfahren) |
024012-00 |
31.01.20 |
auf folgenden Flächen genehmigt: Öffentliche grüne Wegeverbindungen Während der Anwendung ist sicherzustellen, dass sich keine Personen unmittelbar an oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z.B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. |
Zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Borkenkäfern an Ziergehölzen im Öffentlichen Grün (Auswahl), die in Hessen einsetzbar sind, wenn die behandelten Flächen für 48 Stunden abgesperrt werden:
Stand: Juli 2017
Wirkstoff(e) |
Mittel |
Zulassungsnummer |
Aufbrauchfrist |
Anmerkungen |
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lambda-Cyhalothrin | Karate Zeon (im Streichverfahren) | 024675-00 31.12.22 |
30.06.24 | im Streichverfahren |
Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.