Borkenkäfer

Schadbild

Im Stamm und in dicken Ästen von Bäumen befinden sich kleinere kreisrunde Löcher von 1 bis maximal 5 mm. Betroffene Gehölze treiben im Frühjahr nur spärlich aus, kränkeln und sterben in der Regel bald ab.

Oftmals sind frisch gepflanzte Bäume in der Phase des Anwachsens betroffen. Aber auch ältere, geschwächte Gehölze werden immer wieder von holzzerstörenden Käfern besiedelt.

In den Fraßgängen sind zum Teil auch Larven und Käfer anzutreffen.

 

abgestorbener Fichtenbestand - Borkenkäferbefall

Borkenkäferfraßgänge - Fichte

Bohrloch

Eichensplintkäfer

Eichensplintkäfer - Bohrloch

Birnbaumprachtkäfer - Fraßgang unter der Rinde

Birnbaumprachtkäfer - Larve

Schädling

An Gehölzen, vor allem an Alleebäumen, treten eine Reihe von Käferarten auf, deren Larven Fraßgänge unter der Rinde und im Holz anlegen. Neben den sehr kleinen Borkenkäfer und Splintkäfern, können auch die etwas größeren Prachtkäfer Schäden verursachen.
An Ziergehölzen aus den Gattungen Crataegus und Sorbus kann gelegentlich der Birnbaumprachtkäfer schädigen.

Außerdem gibt es noch verschiedene Bockkäfer, deren Bohrlöcher jedoch größer sind. Eine genaue Bestimmung ist schwierig aber normalerweise auch nicht erforderlich, da betroffene Bäume nicht mehr zu retten sind. Bei Bedarf kann man sich für eine genaue Bestimmung des jeweiligen Schaderregers an die Pflanzenschutzberatungsstellen wenden. In Hessen ist die gartenbauliche Pflanzenschutzberatung beim Landesbetrieb Landwirtschaft (LLH) zuständig. 

Auffällig große Bohrlöcher legen die Raupen von Blausieb und Weidenbohrer an, die beide zu den Schmetterlingen gehören.

Bekämpfung

Nach § 17 genehmigte Pflanzenschutzmittel für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:

 

 

Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:

Stand: Mai 2022

Wirkstoff(e)

Mittel

Zulassungsende

Zulassungsnummer

Aufbrauchfrist

Anmerkungen

lambda-Cyhalothrin

Karate Zeon, Kusti

(mit Dochtstreichgerät zur Einzelpflanzenbehandlung)

024675-00 bzw. -60

31.12.22

 

 

30.06.24

für Ziergehölze:

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks (ohne Spiel- und Liegewiesen), Friedhöfe, öffentliche Gärten, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, öffentlich zugängliche Wege und Plätze

Auflagen: SF252, SF263

dazugehörige Auflagen und Anwendungsbestimmungen
Code Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung
SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF263 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelags ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben und in den zu behandelnden Kulturen aufhalten.

 

Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.