An Laub- und Nadelgehölzen treten eine Vielzahl von Krankheitserregern und Schädlingen auf. In den meisten Fällen kann man in Grünanlagen auf eine Bekämpfung verzichten, da ein Befall der Gehölze meist toleriert werden kann oder die Pflanzen sich nach einem Schädlingsbefall schnell wieder erholen.

Bei intensiv gepflegten oder wertvollen Pflanzungen kann in Einzelfällen eine Bekämpfung mit einem Pflanzenschutzmittel sinnvoll sein. Oftmals sind aber auch andere Bekämpfungsmaßnahmen wie Rückschnitt oder das regelmäßige entfernen des herabgefallenen Laubes ebenfalls effektiv.

Friedhöfe, Parks und sonstige Grünflächen sind nach § 17 Pflanzenschutzgesetz "Flächen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind". Hier dürfen nur entsprechend genehmigte Präparate verwendet werden. Nähere Informationen zum Genehmigungsverfahren nach § 17 Pflanzenschutzgesetz gibt es hier.

Diese Infothek unterteilt die Schaderreger in die folgenden Gruppen zur schnelleren Auffindung des gesuchten Verursachers: