16.01.2024

 

Die Bedeutung des Bienenfluges für die Landwirtschaft ist in einem Flyer des Deutschen Wetterdienstes dargestellt.

Bienenschutzverordnung

B 1 = bienengefährlich, blühende Pflanzen (wie von Bienen beflogene Unkräuter) dürfen nicht getroffen werden
B 2 = Nur nach Beendigung des täglichen Bienenfluges bis 23:00. (Flugende ist zumeist schwierig erkennbar. Spätestens um 23 Uhr muss die Behandlung abgeschlossen sein.)
B 4 = bienenungefährlich

Innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand dürfen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers angewandt werden

Weitere Erläuterungen:


Hat ein Mittel wie derzeit alle Pyrethroide mit B4-Auflage, z.B. Karate Zeon, Nexide, Mavrik u.a. die Auflage NB 6623, so darf es in Mischungen mit Ergosterolbiosynthesehemmern an blühenden und von Bienen beflogenen Pflanzen nur abends nach dem täglichen Bienenflug und dann auch nur bis spätestens 23:00 Uhr eingesetzt werden (B2).
Ebenso dürfen Trebon 30 EC, Decis Forte, Bulldock u.a. Pyrethroide mit B2-Auflage (NB 6621) solo und in Mischungen mit jeglichen Fungiziden nur abends nach dem täglichen Bienenflug und dann auch nur bis spätestens 23:00 Uhr eingesetzt werden.
Hat ein Mittel wie Proline die Auflage NB 6644, so darf es in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Pyrethroidgruppe auch während des Bienenfluges angewandt werden (B4).
Weitere Mischpartner wie Additive oder AHL oder Mikronährstoffdünger können zu einer bienengefährlichen Tankmischung führen. Da solche Kombinationen bzgl. der Bienengesundheit nicht geprüft sind, sollte auf den Einsatz verzichtet werden.
Bienenungefährliche Insektizide, welche in die Rapsblüte appliziert werden und auch Nichtzielarthropoden schädigen/treffen können, haben die nicht bußgeldbewehrte Auflage NN 410: Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.

Was bedeutet das für die praktische Anwendung?
Es bleibt grundsätzlich die Bienenungefährlichkeit (B4) bei Soloeinsatz erhalten, ein Einsatz in die Blüte bleibt erlaubt. (außer Mospilan SG, Danjiri) Nachweisbare Bienenschäden treten mit den B4 Mitteln nicht auf. Es empfiehlt sich aber aus Vorsorgegründen und dort, wo es aus arbeitswirtschaftlichen Gründen möglich ist, Behandlungen in die Abendstunden nach 19:00 zu verlegen. Dann werden Bienen während des Pollensammelns nicht direkt getroffen. Der Spritzbelag kann auf den Pflanzen antrocknen und die Aufnahme am folgenden Tag ist deutlich verringert. 
(Weitere Auflagen sind der jeweiligen Gebrauchsanleitung zu entnehmen)

Dropleg-System zum Schutz der Bienen
Der hessische Pflanzenschutzdienst führte mehrjährige Versuche mit tiefergelegten Düsen zur Blütenbehandlung (Droplegdüsen) durch. Eine Schonung von Nutzinsekten durch die Applikation unterhalb der Blüten wurde in Studien (Fit-Bee, Uni Hohenheim) belegt.  Auch die biologische Wirkung gegen Weißstängeligkeit wird duch diese Technik ausreichend gewährleistet.

Hessische Erfahrungen mit Droplegdüsen zur Blütenbehandlung (Quelle: DLG-Magazin Raps (02/2020)


Für weitere Infos zu Bienen:
Bieneninstitut Kirchhain, LLH

Landesanstalt für Bienenkunde Uni Hohenheim

Fit-bee Uni Hohenheim

Informationsplattform zum Bienenschutz für Landwirte und Imker

Themenportal "Bienen" des JKI

 

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