Feldmausbekämpfung

Feldmaus
Fraßschaden an Getreide
Nützling Kleines Mauswiesel

Stand: 20.12.2023

 

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Feldmäuse Info Folien Teil 1

 Feldmäuse Info Folien Teil 2

 Feldmäuse Info  Folien Teil 3

 Feldmäuse ernähren sich von grünen Pflanzenteilen, Samen und unterirdischen Pflanzenteilen. Zunächst werden im Herbst keimende Getreidepflanzen und später die Blätter geschädigt. Dabei werden oben aufliegende Getreideähren und Pflanzenteile nicht nur direkt gefressen, sondern auch durch die häufig tagaktiven Feldmäuse in die unterirdischen Vorratskammern eingetragen. Da die Mäusepopulationen von Spätsommer bis Ende Herbst am größten sind, entsteht dann auch der größte Schaden. Besonders in der Nähe zu Ödland, Grünland, Ackerrandstreifen oder Feldrändern mit üppigem Grasbewuchs besteht für Ackerflächen die größte Gefahr. Daher ist das Abmähen oder Mulchen von Feldrändern eine erste Maßnahme. Die Einwanderung von angrenzenden Befallsflächen wird reduziert, wenn zumindest im Randbereich der Ackerflächen Stoppeln gemulcht werden oder eine intensive Bodenbearbeitung mit Grubber oder, besser noch, mit Pflug stattfindet. Die Bearbeitungstiefe sollte möglichst bei mindestens 20 cm liegen. Gute Strohzerkleinerung mit gleichmäßiger Verteilung zur Ernte und nachfolgende Einarbeitung ohne Bildung von Strohmatten im Boden stört die Beweglichkeit der Feldmäuse im Boden.  Gute Erfahrungen liegen aus Sachsen-Anhalt auch mit tief arbeitenden Großscheibeneggen vor, die direkt nach Ernte und gegebenenfalls 14 Tage später zur Einarbeitung der Ernterückstände eingesetzt werden. Auch Sitzkrücken für Greifvögel sind empfehlenswert. In eher kleinstrukturierten Gebieten leisten natürliche Feinde wie Krähen, Mauswiesel, Füchse oder Iltis einen begrenzten Bekämpfungserfolg. In Massenvermehrungsjahren werden jedoch besonders Flächen mit geringem Besatz relativ schnell wieder besiedelt und beschriebene Maßnahmen oder natürliche Feinde reichen nicht aus.

Durch vermehrten Anbau von Zwischenfrüchte wird den Feldmäuse Deckung gegen Fressfeinde ermöglicht und das Nahrungsangebot verbessert sich im Vergleich  zu einer bearbeiteten Stoppelbrache. Dies ist das Ergebnis eines Feldversuchs aus Thüringen. Bei starkem Mäuseauftreten in der Zwischenfrucht muss daher im Frühjahr zeitig umgebrochen werden, damit den Mäusen für möglichst lange Zeit bis zur Folgekultur die Überdauerung auf der Fläche erschwert wird. Eine Bekämpfung der Mäuse in der Zwischenfrucht mit Mäuseködern ist nicht erlaubt.

 

In den Ackerbaukulturen ist das Ausbringen von Feldmausködern nach der Saat im Herbst sinnvoll, da hier in kurzer Zeit größerer Schaden verursacht werden kann.

Befallsfeststellung: Auf einer ca. 250 m² m großen Kontrollfläche alle Mauselöcher zutreten. Nach 24 Stunden Kontrolle:
Bekämpfungsrichtwert: Sind 5 bis 8 Löcher auf der Kontrollfläche wieder geöffnet, bietet sich eine Bekämpfung an.

 Direkte Bekämpfungsmöglichkeiten sind Ausbringung von Feldmausködern mit Legeflinte tief in die Gänge oder Auslegen von Giftlinsen in Köderstationen. Einer Massenvermehrung kann mit Legeflinteneinsatz allerdings kaum wirkungsvoll begegnet werden.

Eine offene, breitwürfige Ausbringung von Rodentiziden (Mitteln zur Feldmausbekämpfung) ohne Köderstationen ist zum Schutz anderer Tierarten, besonders von Vögeln, verboten.

Zur Bekämpfung werden Präparate mit dem Wirkstoff Zinkphosphid angeboten. Der Wirkstoff entwickelt nach Köderaufnahme im Magen ein Stoffwechsel- und Nervengift. Die Wirkung tritt innerhalb von 1 - 3 Stunden ein. Die Ausbringung sollte bei trockenem Wetter erfolgen, da der Wirkstoff Zinkphosphid bei Nässe ausgast. Wegen des vollständigen Abbaus des Wirkstoffes im Schadnager soll eine Sekundärvergiftung nicht möglich sein.


Für alle Mittel gilt die Auflage
NT 661:
Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.

Für einige Zinkphosphid-Mittel gelten auch die Auflagen:
NS648: Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist.
NT659: Nicht offen auslegen/ausbringen.
NT664: Der Köder muss unter Verwendung einer handelsüblichen Legeflinte tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
NT680:  Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nicht-Zieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus darf maximal 6 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: "Vorsicht Mäusegift", Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis "Kinder und Haustiere fernhalten".
NT802: Der Köder muss unter Verwendung einer handelsüblichen Legeflinte tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
NT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH und Vogelschutzgebiete) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteil  des Gebiets
nicht  erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. Anwendungsverbot für alle Zinkphosphid-Mittel. !

Änderung bzgl. Verbreitungsgebiete Feldhamster, Haselmaus, Birkenmaus:
Zwischen 01- November und Ende Februar ist Anwendung von Feldmausködern auf Zinkphosphidbasis in Verbreitungegebieten möglich, wenn durch Lochtretmethode zuvor Bekämpfungswürdigkeit nachgewiesen wurde, verdeckt ausgelegt wird und Abstände der Gebrauchsanleitung eingehalten werden. Nicht aber in FFH- und Vogelschutzgebieten !

NT820-1: keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwischen 01. März und 31. Oktober.
NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen dem 01. März und 31. Oktober.
NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwischen 01.März und 31. Oktober.

NT803: Keine Anwendung auf Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges.
NT803-1: Keine Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges.
NT820: Keine Anwendung in Vorkommensgebieten des Feldhamsters sowie der Haselmaus, Birkenmaus und Bayerischen Kleinwühlmaus.

BVL konkretisiert Anwendungsbestimmungen zum 07.11.2019

 

link Tabelle Feldmausköder 2023 Auswahl


Bei den Giftweizen - und Feldmausködern mit 24 oder 25 g/kg Zinkphosphid ist der Wirkstoff angebeizt, während er bei den Giftlinsen in der Linse verteilt ist. Das soll weniger Wirkstoffverlust u.a. bei nassem Boden und weniger Abrieb bei gleicher Wirkung verursachen. Für die Ratron Giftlinsen ist das dosierfähige Ratron Appli-Gun zur Einbringung der Linsen in das Mauseloch erhältlich. Mit einer aufschraubbaren 750 g Ratron Giftlinsen-Packung ist eine einfache Dosierung von 5 Linsen/Mauseloch möglich.

Bei  Geräten mit der Bezeichnung "Feldmauspflug" wie Modell "Wumaki" werden Zinkphosphid-Köder verdeckt maschinell in künstlich gezogene Gänge eingebracht. Im Herbst und Frühjahr, jeweils nach der Aussaat, kann damit der Randbereich abgefahren werden und so eine Besiedlung von außen eingeschränkt werden.

 

Änderung bzgl. Verbreitungsgebiete Feldhamster, Haselmaus, Birkenmaus:
Zwischen 01. November und Ende Februar ist Anwendung von Feldmausködern auf Zinkphosphidbasis in
Verbreitungsgebieten
möglich, wenn durch Lochtretmethode zuvor Bekämpfungswürdigkeit nachgewiesen wurde,
verdeckt
ausgelegt wird und Abstände der Gebrauchsanleitung eingehalten werden.

Nicht aber in FFH- und Vogelschutzgebieten ! Die Vorkommensgebiete sind hier nachzulesen.