Stand: 16.01.2024

NEU: Gewässer-Viewer für relevante Gewässer bezüglich Pflanzenschutzmitteleinsatz

Der aktuell mindestens einzuhaltende Abstand bei Pflanzenschutzmitteln zu relevanten Oberflächengewässern beträgt lt. Hessischem Wassergesetz§ 23 (HWG) 4 Meter.

Mindestabstände zum Schutz von Umstehenden und öffentlichen Flächen, Wohnbebauung, Privatgärten: 2 Meter, bzw. 5 Meter.

bußgeldbewehrte Abstandsauflagen für Pflanzenschutzmittel im Ackerbau 

Texte der Abstandsauflagen für Pflanzenschutzmittel im Ackerbau

 Pflanzenschutz? Aber sicher!