aktueller Stand (19.02.2024) zu Glyphosat: 

 Zulassungsverlängerung von Glyphosat

 

Vorerntebehandlungen, ob zur Unkrautbekämpfung oder Sikkation und Anwendung in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sind mit dem Inkrafttreten der Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung  vom 02. September 2021 verboten.